Ausbildung
Die Schulen bieten ab Klassenstufe 7 berufsorientierende Maßnahmen an. Dazu gehören vorgeschriebene Praktika sowie auch die Informationsgespräche mit der/dem Berufsberater/-in. Außerdem bereitet dich der Berufsorientierungsunterricht auf deinen weiteren Weg vor. Viele Schulen haben eine/n Berufsorientierungslehrer*in. Du kannst auch mit ihr/ihm sprechen und deine Fragen stellen.
Hierbei kann dir ein Berufsberater helfen. Er kennt Berufe, deren Anforderungen und welche Wege man dafür gehen muss. Außerdem unterstützt er dich dabei, deine eigenen Stärken zu entdecken und findet vielleicht auch ganz neue Perspektiven.

Grundsätzlich ist ein Praktikum nicht erforderlich – es ist aber unbedingt zu empfehlen. Ein Praktikum kann helfen, schon einmal in den gewünschten späteren Beruf „hineinzuschnuppern“ oder auch das Unternehmen besser kennen zu lernen und ein paar Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht stellt man fest, dass sich die eigenen Vorstellungen gar nicht mit der Realität vor Ort decken – oder aber alles passt und man wird bestätigt, den richtigen Weg weiter zu verfolgen.

Es ist nicht verkehrt, deine Bewerbung bei zu haben, dann kannst du nochmals einen Blick hineinwerfen, falls Fragen dazu aufkommen. Du kannst auch den Steckbrief des Berufs mitnehmen (auf berufenet.arbeitsagentur.de) und für Fragen im Gespräch nutzen. Hast du einen gepflegten Berufswahlpass, kannst du auch diesen vorzeigen und deinen Werdegang erklären und aufzeigen, wieso du auf deinen Ausbildungsberuf gekommen bist.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, in welchem bspw. geregelt ist, wie lang du arbeiten darfst und was du unter anderem nicht machen darfst. Das Berufsbildungsgesetz regelt alle Rechte und Pflichten rund um Aus- und Weiterbildung. Außerdem sind die Ansprüche an deinen Ausbildungsberuf in der Handwerksordnung geregelt.
Der Ausbildungsvertrag ist gesetzlich geregelt. Alle Ansprüche stehen im Berufsbildungsgesetz und müssen von den Arbeitgebern umgesetzt werden: So muss der Vertrag unter anderem schriftlich festgehalten sein, den Ausbildungsberuf, deine Daten und den Umfang der Ausbildung regeln. Und natürlich muss er unterschrieben sein.
Sofern du eine Ausbildung anfängst, sollte dein Arbeitgeber die Anmeldung übernehmen. Er weiß, welche Berufsschule für dich zuständig ist und wie der Unterricht dort geregelt ist.
Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie dauert mindestens 4 Wochen bis maximal 4 Monate. Während dieser Zeit können sowohl du als auch dein Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber dennoch schriftlich erfolgen.
Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Nun heißt es, nach neuen Herausforderungen zu suchen. Im Internet und bei der Agentur für Arbeit findest du freie Stellen in deiner Umgebung. Vielleicht hast du auch Lust, in einem Studium die Ausbildungsinhalte zu vertiefen? Lass dich auch vom Berufsberater informieren, welche Aufstiegsqualifizierungen für dich möglich sind.
Berufsorientierung

In der Regel bekommt ihr Kind innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin. Termine können über das Berufsinformationszentrum (BIZ) oder der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vereinbart werden.

Sie kennen die Stärken und Schwächen Ihres Kindes und können sicher bei der Einschätzung seiner Persönlichkeit unterstützen. Sie haben  Erfahrungen in der Arbeitswelt und wissen, wie der Alltag realistisch einzuschätzen ist. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zum Berufsberater und suchen Sie mit ihm nach freien Ausbildungsplätzen. Sie können Ihr Kind auch bei der Erstellung seiner Bewerbungsmappe helfen.

Hat Ihr Kind seinen gewünschten Ausbildungsberuf gefunden, unterstützt Sie der Berufsberater bei der Suche nach freien Stellen. Es erfolgt die schriftliche Bewerbung mit einer Bewerbungsmappe. Wie eine Bewerbung auszusehen hat und was darin enthalten sein sollte, können Sie im Bewerbungstraining auf planet-berufe.de erfahren.

Folgende Unterlagen sind für einen kompetente und seriöse Bewerbung einzureichen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikumszeugnisse, evtl. anderweitig erwähnenswerte Erfahrungen.

Im Berufsvorbereitungsjahr können Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz erreicht haben, ihren Hauptschulabschluss nachholen oder verbessern und sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten.

Sie können kostenlos und ohne Voranmeldung das Berufsinformationszentrum nutzen. Dort können Sie auf Informationen zu Berufen, Studium und Unterstützung zugreifen. Wünschen Sie ein persönliches Gespräch mit einem Berufsberater oder einer Berufsberaterin, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Service-Telefon 0800 4 5555 0 oder über das Kontaktformular der Agentur für Arbeit.

Ja, über einen „Zweiten Bildungsweg“ ist das Abitur oder die Hochschulreife auch neben der Berufstätigkeit möglich. 

Die Ausbildungen dauern je nach Bereich und Branche zwischen zwei und fünf Jahren. Mehr zu Dauer und den Voraussetzungen von Ausbildungsberufen erfahren Sie auf planet-beruf.de.

Umso früher Sie mit Ihrem Kind überlegen, welche Stärken und Interessen es hat und in welchem Berufsfeld dieses sich sieht, umso eher kann Ihr Kind sich in diesem Bereich austesten. Mittels Praktika oder Ferienarbeit erhält es Einblicke in die Arbeitswelt, sammelt wertvolle Erfahrungen und kann sich beim Bewerbungsprozess Chancen sichern. Sprechen Sie am besten mit einem Berufsberater! Viele neue, vor allem technische Berufe sind in den letzten Jahren entstanden, alte bekannte Bereiche haben dagegen kaum noch eine Perspektive. Um sich in diesen schnelllebigen Branchen zurechtzufinden oder welche regionalen Ausbildungsplätze angeboten werden, kann Ihnen die Berufsberatung helfen. Es lohnt auch ein Blick in angeblich typische Berufe des anderen Geschlechts. Jungen haben in pädagogischen Berufen gute Chancen und Mädchen meistern zunehmend ihre Wege in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).

Im Allgemeinen kann man sagen, dass der Bewerbungszeitraum etwa ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn startet. Im Sommer vor dem Schulabschluss sollten die Weichen für einen Berufsstart schon gestellt sein. Um nicht von der Entscheidung übermannt zu werden oder mit völlig falschen Vorstellungen in einem Berufsfeld enttäuscht zu werden, ist es sinnvoll, schon ab Klasse 7 mit Ihrem Kind über Berufswünsche zu sprechen und diese immer mal wieder zu diskutieren.

Auch in der Schule wird Ihr Kind mit Pflichtpraktika und Berufswahlunterricht bei der Wegfindung ab Klasse 8 unterstützt. Ein Berufsberater der Agentur für Arbeit berät die Schüler in den Schulen vor Ort.

Bewerbungsphase

Beim Einstellungstest geht es den Arbeitgebern um mehr als nur um Faktenwissen. Sie wollen auch die sozialen Kompetenzen testen, indem sie die Bewerber unter Zeitdruck setzen oder Aufgaben stellen, die eigentlich nicht zu schaffen sind. Wie die Bewerber damit umgehen, ist mindestens ebenso wichtig wie die Aufgaben selbst. Wie man sich am besten auf einen Auswahltest oder Assessment-Center vorbereitet, lässt sich auf planet-beruf.de erfahren.

In einem Vorstellungsgespräch soll Ihr Kind von sich überzeugen. Dafür sollte es sich in dem zukünftigen Arbeitsbereich schon ein wenig auskennen und sich über das Unternehmen kundig gemacht haben. Auch Fragen über sich selbst, sollte es problemlos beantworten können. Wie ein Vorstellungsgespräch abläuft und auf welche Fragen man sich vorbereiten sollte, erfahren Sie im Bewerbertraining der Agentur für Arbeit planet-beruf.de.

Hat Ihr Kind seinen gewünschten Ausbildungsberuf gefunden, unterstützt Sie der Berufsberater bei der Suche nach freien Stellen. Es erfolgt die schriftliche Bewerbung mit einer Bewerbungsmappe. Wie eine Bewerbung auszusehen hat und was darin enthalten sein sollte, können Sie im Bewerbungstraining auf planet-berufe.de erfahren.

Im Allgemeinen beginnt die Ausbildung nach den Schulferien im August bis September.

Viele Unternehmen planen langfristig und beginnen bereits ein Jahr vor dem Schulende mit den Bewerbungsverfahren. Der klassische Weg der Bewerbung ist ein ansprechendes Bewerbungsschreiben mit allen benötigten Unterlagen per Post oder via E-Mail eingesandt, je nachdem, wie das Unternehmen dies wünscht.  Achten Sie darauf genügend Zeit einzuplanen, um eventuelle Bewerbungsfristen nicht zu verpassen.

Die persönliche Motivation für die Ausbildung sollte ebenso deutlich hervorgehoben werden wie die Entscheidung für das Unternehmen. Dabei lohnt es sich, den Berufswunsch durch erworbene Kenntnisse in Praktika oder persönliches Engagement zu untermauern. Natürlich muss die Bewerbung auch die formalen Kriterien erfüllen. Achten Sie auf eine einwandfreie Grammatik und Rechtschreibung sowie eine persönliche Unterschrift Ihres Kindes.

Nach Einsendung kann sich der Bewerber nach einer gewissen Zeit über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren und bekundet dadurch sein Interesse.

Was alles bei einem Bewerbungsschreiben zu beachten ist, erfahren Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit im Bewerbungscoaching auf planet-beruf.de.

Ist der erste Schritt erfolgreich gewesen, wird Ihr Kind zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Hier sollten Sie mit Ihrem Kind Infos zum Unternehmen und zum Ausbildungsberuf vorbereiten. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sollte Ihr Kind schon bereit haben. Angemessen gekleidet und vor allem pünktlich sollten Sie an diesem Tag auch sein. Ist Ihr Kind noch minderjährig lohnt im Vorfeld die Frage, ob die Teilnahme der Eltern beim Bewerbungsgespräch gewünscht oder erwartet wird – dies wird bei den verschiedenen Arbeitgebern unterschiedlich gehandhabt.

Wie Sie Ihr Kind am besten auf ein Bewerbungsgespräch oder Assessment Center vorbereiten, können Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit im Bewerbungscoaching auf planet-beruf.de erfahren.

Eltern
Deine Eltern wollen sicher das Beste für dich und glauben, dass eine bestimmte Ausbildung deine Zukunft sichert. Die Vorstellungen von Eltern gehen häufig mit denen ihrer Kinder auseinander. Wenn der Weg der Aussprache nicht weiterführt, dann hilft eine Familienberatung weiter. Sie vermittelt zwischen Jugendlichen und ihren Eltern. Ein Berufsberater zeigt dir und deinen Eltern Wege und Möglichkeiten für einen passenderen Beruf auf.
Deine Eltern kennen dich von klein auf und haben deine Entwicklung begleitet. Sie kennen deine Stärken und Schwächen und können sicher bei der Einschätzung deiner Persönlichkeit unterstützen. Sie haben auch Erfahrungen in der Arbeitswelt und wissen, wie der Alltag realistisch einzuschätzen ist. Außerdem können sie dich bei der Suche nach einem Praktikum unterstützen oder mit dir zum Berufsberater gehen. Auch ein gemeinsamer Besuch einer Berufsmesse kann dich unterstützen.
Schule
Ganz wichtig: nicht den Kopf in den Sand stecken. Es gibt Möglichkeiten, den Schulabschluss an einer Bildungseinrichtung nachzuholen. Mehr erfährst du dazu von deiner Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich ist ein Praktikum nicht erforderlich – es ist aber unbedingt zu empfehlen. Ein Praktikum kann helfen, schon einmal in den gewünschten späteren Beruf „hineinzuschnuppern“ oder auch das Unternehmen besser kennen zu lernen und ein paar Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht stellt man fest, dass sich die eigenen Vorstellungen gar nicht mit der Realität vor Ort decken – oder aber alles passt und man wird bestätigt, den richtigen Weg weiter zu verfolgen.

Sofern du eine Ausbildung anfängst, sollte dein Arbeitgeber die Anmeldung übernehmen. Er weiß, welche Berufsschule für dich zuständig ist und wie der Unterricht dort geregelt ist.
Während der Ausbildung

Ist Ihr Kind unter 18 Jahre, tragen Sie die Verantwortung für Ihr Kind und können über einen Auszug bestimmen. Wohnt das Kind allein, sind Sie als Eltern Ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und müssen es finanziell unterstützen. Sind Sie selbst im ALG-II-Bezug, kann das Jobcenter die Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung ablehnen, wenn der Arbeitsweg für Ihr Kind zumutbar ist. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter Saalekreis.

Während der dualen Ausbildung ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Erfüllt ist diese im Regelfall, wenn die Berufsausbildung beendet ist.

Ja, über einen „Zweiten Bildungsweg“ ist das Abitur oder die Hochschulreife auch neben der Berufstätigkeit möglich. 

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat und erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Die Zeiten für einen Übergang von zwei Ausbildungsabschnitten sind jedoch begrenzt. Wenden Sie sich an Ihre Familienkasse, um Ansprüche zu klären.

Es ist keine Seltenheit, dass junge Menschen merken, dass die gewählte Ausbildung nicht die Richtige für sie ist. Sie können Ihrem Kind raten, die Berufsberatung zu kontaktieren. Diese kennt sich in diesen Fällen sehr gut aus und bietet Hilfestellungen verschiedenster Art an.